Montag, 06.02.2012 - 01:13 Uhr

Schutzkleidung für die Technische Hilfeleistung

Ein Feuerwehrmann schützt sich mit seiner persönlichen Schutzausrüstung (PSA) vor den äußeren Gefahren einer Einsatzstelle. In jedem Einsatz trägt er einen "Grundschutz". Dazu gehören: Feuerwehr-Schutzanzug, der Feuerwehrhelm mit Nackenschutz, die Feuerwehr-Schutzhandschuhe und die Feuerwehrstiefel

Aufbau und Ausstattung bleiben den einzelnen Herstellern überlassen. Die Schutzwirkung der einzelnen Teile müssen jedoch der EU-Norm entsprechen. Nicht genormt ist dabei die Farbe, wie fälschlicherweise oft angenommen wird. In Deutschland wird üblicherweise Schutzausrüstung nach HuPF (Herstellungs- und Prüfrichtlinie von Feuerwehrschutzkleidung) und nach DIN EN 471 getragen.

Die hier abgebildete Kleidung nach HuPF 2/3 wird in der Regel bei technischen Hilfeleistungen getragen.

Die „leichte Arbeitskleidung“ nach HuPF 2/3 mit Feuerwehr-Sicherheitsgurt…  …hier im Einsatz beim Anlegen einer Cervical-Stütze (Halskrause) nach Verkehrsunfall.  …hier links im Einsatz mit dem Absturzsicherungssatz (z.B. für Arbeiten auf Dächern).

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