Wiesbaden. – Die Hessische Landesregierung hat das Entzünden von so
genannten „Himmelslaternen“ verboten. „Wir haben uns aufgrund der
zunehmenden Zahl an Bränden, die durch diese Feuerlaternen entstanden
sind, dazu entschlossen, ein landesweites Verbot auszusprechen“, sagte
Innenminister Volker Bouffier heute in Wiesbaden.
Angesichts der zunehmenden Bekanntheit der
Himmelslaternen und dem vermehrten Einsatz etwa bei Hochzeiten und
anderen Feierlichkeiten sei es in jüngster Zeit vermehrt zu Bränden
gekommen, zuletzt an zwei Wohnhäusern in Dieburg. Dabei waren zwei
Dachstühle zerstört worden. Es entstand ein Sachschaden von 250.000
Euro. „Wir wollen den Menschen nicht die Freude am Feiern verbieten,
aber wir mussten aufgrund der Ereignisse abwägen und dem Schutz der
Bevölkerung vor gefährlichen Bränden Vorrang geben“, sagte Bouffier.
Das Land untersagt den Start von Himmelslaternen per
Gefahrenabwehrverordnung. Für die Verfolgung und Ahndung sind die
örtlichen Ordnungsbehörden zuständig. „Wer gegen diese Regelung
verstößt, muss mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 5000 Euro rechnen“,
sagte Bouffier.
Diese Vorschrift erfasst die „Himmelslaternen“, die in der Regel aus
Reispapier gefertigt sind, wobei der Auftrieb des Leuchtkörpers durch
eine offene Flamme bewirkt wird. „Aufgrund dieser Bauweise geht von den
Laternen eine nicht unerhebliche Brandgefahr aus“, begründete Bouffier
die Regelung. Zudem bestehe nach dem Aufstieg solcher Flugkörper keine
Möglichkeit mehr, die Flugrichtung zu kontrollieren bzw.
sicherzustellen, dass sie nicht in unmittelbarer Nähe von Häusern,
Wäldern oder sonstigen Plätzen und Flächen niedergehen. Das könne
insbesondere in der anstehenden trockenen Jahreszeit zu gefährlichen
Bränden führen, so Bouffier.
Bisher hatten die Kommunen die Möglichkeit, in ihren
Gefahrenabwehrverordnungen eigene Verbotsregelungen zu treffen.
Aufgrund der aktuellen Ereignisse hat sich die Landesregierung
entschlossen, ein landesweites Verbot auszusprechen.
Download der Gefahrenabwehrverordnung